1. Die Internationale Musikerföderation wurde 1948 gegründet mit dem Ziel, die Interessen der ausübenden Musikerinnen und Musiker auf internationaler Ebene zu vertreten. Zur Zeit ist sie die einzige weltumspannende Vereinigung von nationalen Musikerverbänden. Sie zählt über 65 Mitglieder aus allen Regionen der Welt.
2. Das Sekretariat der FIM befindet sich in Paris. Der Generalsekretär ist mit den Verwaltungsaufgaben und der Umsetzung der Beschlüsse der leitenden Organe betraut. Die leitenden Organe der FIM sind:
– Der Kongress, der die allgemeinen Richtlinien und die Tätigkeit der FIM bestimmt. Er findet alle drei Jahre statt – der letzte fand im Dezember 2004 in London statt.
– Der Vorstand, der gemeinsam mit dem Sekretariat dafür sorgt, dass den Bestimmungen und Statuten sowie den Kongressbeschlüssen entsprochen wird. Er besteht aus dem Präsidenten, vier Vizepräsidenten und zwölf weiteren Mitgliedern, die unter den Mitgliedverbänden gewählt werden. Die Vorstandssitzungen finden nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich statt.
– Das Präsidium, das aus dem Präsidenten, den vier Vizepräsidenten und dem Generalsekretär besteht. Es trifft sich regelmäßig, um die Aktivitäten der Föderation zu verfolgen.
3. Seit mehreren Jahren genießt die FIM bei den wichtigsten internationalen Organisationen, die in einem ähnlichen Bereich tätig sind, den Status einer internationalen Nichtregierungsorganisation. Namentlich sind dies die WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum), die UNESCO (Organisation des Erziehungswesens, der Wissenschaft und der Kultur der Vereinten Nationen), das ILO (Internationales Arbeitsamt) sowie die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europarat.
In dieser Eigenschaft spielt die FIM eine wichtige Rolle bei den internationalen Verhandlungen über den Schutz der Rechte der ausübenden Künstlerinnen und Künstler. Sie wirkte als Antriebskraft für das Rom-Abkommen von 1961, das als erstes internationales Abkommen den ausübenden Künstlern Rechte des geistigen Eigentums zusprach. Weiter nahm die FIM an den Verhandlungen über eine ganze Reihe von europäischen Richtlinien auf diesem Gebiet teil und wirkte bei der Revision gewisser nationaler Gesetzgebungen mit. Sie erarbeitete die Grundprinzipien für eine kollektive Wahrnehmung der Rechte der ausübenden Künstler und erwirkte so – gemeinsam mit den Berufsverbänden – die Schaffung zahlreicher kollektiver Verwertungsgesellschaften. Die FIM beteiligte sich aktiv an den Verhandlungen über das von der WIPO im Dezember 1996 genehmigte WPPT-Abkommen (WIPO-Abkommen über Darbietungen und Tonträger). Dieses Abkommen, auch “Internet-Abkommen” genannt, soll die Rechte der Künstler im digitalen Zeitalter besser schützen. Der grundlegende Unterschied zum Rom-Abkommen besteht darin, dass das neue Abkommen den ausübenden Künstlern Rechte gewährt, die international noch nicht offiziell anerkannt waren.
So sieht zum Beispiel Artikel 5 für die ausübenden Künstlerinnen und Künstler ein Persönlichkeitsrecht an ihren Leistungen vor; Artikel 8 gewährt ein ausschließliches Recht an der Verbreitung von Tonträgern, Artikel 9 anerkennt das ausschließliche Recht hinsichtlich der Vermietung von Tonträgern und Artikel 10 das ausschließliche Recht an der interaktiven “Zugänglichmachung” der Tonträger. Artikel 10 bietet die Grundlage für eine Regelung der Nutzung von Tonaufnahmen im digitalen Umfeld. Das WPPT-Abkommen weist jedoch eine schwerwiegende Lücke auf, da die Regierungen beschlossen haben, die audiovisuellen Werke auszuklammern, was einem einheitlichen Schutz der ausübenden Künstlerinnen und Künstler zuwiderläuft.
4. In Anbetracht der Intensivierung der regionalen und internationalen Verhandlungen sieht sich die FIM gezwungen, an immer mehr Sitzungen teilzunehmen, insbesondere an Sitzungen in Zusammenhang mit der Umsetzung der TRIPs-Übereinkommen (handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums) der WTO (Welthandelsorganisation), des WPPT-Abkommens sowie in Zusammenhang mit der möglichen Revision des Rom-Abkommens und der Erarbeitung der europäischen Richtlinie über die “Informationsgesellschaft”.
Die FIM bringt ihr Fachwissen auch im Rahmen gewisser Arbeiten des Internationalen Arbeitsamtes ein. So wurde sie für das Projekt der Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation über Vertragsarbeit zu Rate gezogen. Die Konvention strebt die Einführung eines Rechtsmechanismus an, der für die Millionen von Arbeitnehmern weltweit grundlegende soziale Rechte vorsieht. Die FIM beteiligt sich auch an der Arbeit des Internationalen Arbeitsamtes auf dem Gebiet der “informellen” oder “atypischen” Anstellungen, in denen sich gewisse Musikerinnen und Musiker – insbesondere in Entwicklungsländern – befinden, und, allgemeiner, auf dem Gebiet des Schutzes der fallweise beschäftigten und freiberuflich tätigen Arbeitnehmer.
Ferner engagierte sich die FIM für die Anerkennung der Stellung des Künstlers und beteiligte sich an der Formulierung der UNESCO-Empfehlung zur Stellung des Künstlers anlässlich der UNESCO-Generalversammlung in Belgrad (1980) sowie am UNESCO-Weltkongress über die Umsetzung der Empfehlung in Paris (1997). Die FIM arbeitet auch im Rahmen der Globalen Allianz mit der UNESCO zusammen. Das Ziel dieses UNESCO-Programms ist die Entwicklung von Projekten, die in Partnerschaft mit öffentlichen, privaten und berufsspezifischen Körperschaften verwirklicht werden. Diese Projekte streben die Förderung der Rechte des geistigen Eigentums und eine Stärkung der Kulturindustrien in Gegenden an, die sich in einem Entwicklungsprozess befinden.
5. Die FIM und ihre Mitglieder stehen regelmäßig in Kontakt mit den Regierungen, um die Respektierung der sozialen Rechte, der Rechte des geistigen Eigentums der Musikerinnen und Musiker und allgemeiner die Unterstützung einer wirksamen Kulturpolitik zu erwirken. Diese Anliegen stecken auch hinter den zahlreichen Interventionen zugunsten von Orchestermusikern. Die Löhne sollten den technischen und künstlerischen Anforderungen, die an die Musiker in Berufsorchestern gestellt werden, Rechnung tragen. Die Arbeitsbedingungen sollten es erlauben, dass die Musiker sich in einem Umfeld entfalten können, das ein Minimum an Sicherheit und Komfort bietet. Schließlich sollten die Musiker in den Genuss einer Sozialversicherung kommen. Die Rechte des geistigen Eigentums respektieren bedeutet, dass die Aufnahmen von Darbietungen der Musiker nicht ohne deren Einwilligung oder zumindest nicht ohne Vergütung verwertet werden dürfen. Die Kulturpolitik unterstützen heißt, auf internationaler Ebene für die Erhaltung gefährdeter Orchester zu kämpfen.
6. Die FIM verfasst regelmäßig Studien und Richtlinien über verschiedene Themen, z.B.: Gesundheit der Musikschaffenden, Bekämpfung der Piraterie, Löhne in Orchestern, internationale Richtlinien für das Notenmaterial und Arbeitsbedingungen für Musikerinnen und Musiker.
7. Im Rahmen der Ausweitung ihrer Tätigkeit auf regionaler Ebene gründete die FIM 1997 je eine Regionalgruppe in Afrika (CAF – Comité Africain de la FIM) und in Lateinamerika/Karibik (GRM – Grupo Regional de Músicos).
8. Um den Mitgliedern der Regionalgruppen zu helfen, den ausübenden Künstlern einen wirksamen, mit den internationalen Instrumenten kompatiblen und den Entwicklungsländern angepassten Schutz zu bieten, hat die FIM verschiedene Mustergesetze und -verträge erarbeitet.
9. 1999 genehmigte der FIM-Vorstand einen neuen Aktionsplan, der folgende Prioritäten festlegt: Ein FIM-Mitgliedverband oder mehrere Verbände werden vom Vorstand beauftragt, im Namen der Föderation einen spezifischen Aufgabenbereich langfristig zu bearbeiten.
Folgende Vereinbarungen wurden getroffen:
– Errichtung einer Datenbank und eines internationalen Forums zum Thema der Gesundheit der Musikerinnen und Musiker (verantwortlich: Britischer Musikerverband)
– Aktionsplan zur Förderung von Live-Darbietungen (verantwortlich: dänischer und französischer Musikerverband)
– Aktionsplan betreffend Musikausbildung und Arbeitsmarkt (verantwortlich: Koninklijke Nederlandse Toonkunstenaars-Vereiniging)
– Aufbau eines internationalen Orchester-Netzwerkes (verantwortlich: American Federation of Musicians)
– Aktionsplan betreffend Förderung der Musikausbildung an der Schule
(verantwortlich: japanischer Musikerverband MUJ)
10. Die FIM arbeitet mit regionalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen zusammen, die im Bereich der Darstellenden Künste tätig sind. Sie ist Mitglied des IMC (Internationaler Musikrat), mit dem sie regelmäßig Veranstaltungen in Europa, aber auch in Asien, Afrika und Lateinamerika organisiert.
11. Seit der Gründung der beiden internationalen Künstlerföderationen besteht ein enger Kontakt und eine gute Zusammenarbeit zwischen ihnen. In der Tat ist die FIA (Internationaler Schauspielerverband) ihrem Ursprung entsprechend die Schwesterorganisation der FIM. Die beiden Organisationen verfolgen dieselben Ziele, namentlich die Wahrung und Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und künstlerischen Interessen der ausübenden Künstlerinnen und Künstler. Ihre Mitgliedverbände arbeiten in ihrem jeweiligen Land eng zusammen, wenn es darum geht, die Bedürfnisse der Künstler _ deren Arbeitsbedingungen durchaus vergleichbar sind _ zu verteidigen.
12. UNI-MEI (UNI-Media and Entertainment International) ist eine weitere wichtige Partnerin, mit der die FIM regelmäßig zusammenarbeitet. Es handelt sich dabei um eine internationale Nichtregierungsorganisation, in der Techniker, Vertreter der Audiovisionsbranche und im Bühnenbereich Tätige sowie Autoren (Schriftsteller, Drehbuchautorinnen, Regisseure, Fotografinnen, Grafiker etc.) organisiert sind. UNI-MEI ist eine Abteilung von UNI (Union Network International), die aus der Fusion von MEI (Media and Entertainment International), FIET (International Federation of Commercial, Clerical, Professional and Technical Employees), CI (Communications International) und IGF (Internationale Grafische Föderation) entstanden ist. Die FIM, die FIA, UNI-MEI und die IFJ (Internationale Journalisten-Föderation) gründeten 1995 die ICEMU (International Committee of Entertainment and Media Unions), um internationale Strategien für gemeinsame Aktionen zu entwickeln.
13. Ebenfalls zur Nutzung von Synergien gründeten die FIM und ihre beiden Schwesterorganisationen FIA und UNI-MEI 1997 die IAEA (International Arts Entertainment Alliance) mit dem Ziel, gemeinsame Projekte – insbesondere auf regionaler Ebene – durchzuführen.
14. In diesem Sinn errichteten die drei Föderationen für ihre lateinamerikanischen Mitglieder die Gruppe CREA (Coordinadora Regional de Espectáculo de las Américas), die aus der FIM-GRM, FIA-BLADA und UNI-MEI-PANARTES besteht.
15. Ein ähnlicher Zusammenschluss besteht auch für die europäischen Mitglieder von FIM, FIA und UNI-MEI: Er heißt EAEA (European Arts Entertainment Alliance) und besteht aus der FIM, EuroFIA und UNI-Europa-MEI. Die EAEA ist Mitglied des Europäischen Gewerkschaftsbundes EGB/ETUC. Sie wird von der Europäischen Kommission als einzige Vertreterin der im Bühnenbereich Tätigen ins Komitee für den sozialen Dialog eingeladen, der für diese Berufsgruppen ins Leben gerufen wurde. Dieses Komitee hat eine Untersuchung in Auftrag gegeben über die optimalen Maßnahmen zur Förderung von Live-Darbietungen in Europa.
INTERNATIONAL
FEDERATION of MUSICIANS